Ertrag:

Bürgerbeteiligung

Mit dem Bürgerwindpark Greven stehen wir für echte Bürgerbeteiligung.

Was das bedeutet? Es heißt, dass wir auf echte Teilhabe setzen. Dazu zählt für uns, die Bürgerinnen und Bürger transparent zu informieren und während der gesamten Dauer des Umsetzungsprozesses einzubinden. Und dazu zählt auch, dass die Menschen vor Ort die Chance erhalten, die Energiewende lokal mitzugestalten und gleichzeitig von der Wertschöpfung zu profitieren. Unser Ziel lautet: Echter Bürgerwind. Dafür ist die breite Akzeptanz der Bürgerschaft unabdingbar.

„Was dem Einzelnen unmöglich ist, das schaffen viele gemeinsam“

Wir möchten in Gesamtgreven zwei Bürgerwindparks errichten, an dem sich eine große Anzahl Bürgerinnen und Bürger der Stadt Greven konzeptionell und finanziell beteiligen kann. Wir wollen die Wertschöpfung und Entscheidungskompetenz vor Ort belassen und nicht an fremde Investoren abgeben. Ein Windpark soll in den Bauernschaften Vosskotten und Aldrup entstehen, der zweite Bürgerwindpark ist in den Bauernschaften Guntrup, Bockholt und Schmedehausen geplant.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich an der späteren gemeinsamen Betreibergesellschaft beider Parks unmittelbar und direkt beteiligen. Sie erlangen durch ihre Beteiligung Stimmrechte und haben damit die Chance aktiv „Mitmachen | Mitbestimmen | Mitgestalten“ zu können. Anders als z.B. bei Genussrechten, sind die Bürgerinnen und Bürger selbst Miteigentümer des Windparks.

Zu welchem Zeitpunkt kommt es zur Bürgerbeteiligung?

Wir wollen den Ausbau der Windenergie nicht mit der Brechstange herbeiführen, sondern im Einklang mit Mensch und Natur und unter gesicherten und realistischen wirtschaftlichen Aspekten für alle, die sich am Bürgerwindpark beteiligen.

Die Planungen für einen Windpark sind sehr aufwendig und dauern daher viele Jahre. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir, als Initiatoren unseres Bürgerwindparks, noch nicht genau sagen, wann die Planungen soweit fortgeschritten sind, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Greven ihr Kapital einlegen können. In bestehenden Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt ist die Beteiligung in der Regel erst dann gestartet, wenn die Windenergieanlagen bereits in Betrieb gegangen sind. Das ist der Moment an dem alles fertig ist und für alle Beteiligungswilligen, über ein noch zu erstellendes und von der Bafin geprüftes Beteiligungsprospekt, die Chancen und Risiken dargestellt werden.

Damit Sie den Zeitpunkt der Beteiligungsmöglichkeit nicht verpassen und wir das Beteiligungsinteresse in der Bevölkerung frühzeitig abschätzen können, haben Sie bereits heute die Möglichkeit - unverbindlich - ihr Zeichnungsinteresse zu bekunden. Ferner werden wir Ihnen detaillierte Beteiligungsunterlagen zukommen lassen, sobald diese vorliegen.